Erteilte Auflagen für clomazone,- prosulfocarb- und
pendimethalin-haltige Produkte
NT155: Bei der Anwendung des Mittels ist ein
Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und
Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen, Flächen, die für die
Allgemeinheit bestimmt sind
sowie
Flächen genutzt nach Ökoverordnung sowie Diätverordnung
einzuhalten.
Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden
, wenn das Mittel nicht in
Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird.
Zu allen
übrigen angrenzenden Flächen
(ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder
Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder)
ist ein
Abstand von mindestens 5 m einzuhalten
.
NT127: Die Anwendung des Mittels darf
ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr
morgens erfolgen
,
wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20
°
C
Lufttemperatur
vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von
mehr als 25
°
C
vorhergesagt werden,
darf das
Mittel nicht angewendet
werden.
NT145, NT 146: Das Mittel ist mit einem
Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die
Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ sind die Verwendungsbestimmungen
auf der gesamten zu
behandelnden Fläche
einzuhalten. Die
Fahrgeschwindigkeit
bei der Ausbringung darf
7,5 km/h
nicht überschreiten.
NT149: Der Anwender muss in einem
Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung
wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an
Pflanzen auftreten
. Diese
Fälle sind sofort
dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der
Zulassungsinhaberin
zu melden
.
Vor
der Anwendung
clomazone
-haltiger Produkte:
NT152:Die
Anwendung
des Mittels darf
nur auf Flächen
erfolgen, die
vorher in einem flächen-
scharfen Anwendungsplan
aufgenommen wurden, der den
Saatzeitpunkt, den geplanten und den
tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und die Details der
Anwendungstechnik
enthält.
Der Plan ist
während der Behandlung für Kontrollzwecke
mitzuführen
.
NT153:
Spätestens einen Tag vor der Anwendung
von clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln
sind
Nachbarn
, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten,
über die geplante Anwendung zu
informieren
,
sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
Bei
der Anwendung
clomazone
-haltiger Produkte:
Nach
der Anwendung
clomazone
-haltiger Produkte:
Bei
der Anwendung von Produkten mit den Wirkstoffen
Pendimethalin
oder
Prosulfocarb
gilt :
NT145: Das Mittel ist mit einem
Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die
Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ sind die Verwendungsbestimmungen
auf der gesamten zu
behandelnden Fläche
einzuhalten.
NT 146: Die
Fahrgeschwindigkeit
bei der Ausbringung darf
7,5 km/h nicht überschreiten.
NT 170: Die
Windgeschwindigkeit
darf bei der Ausbringung
3 m/s nicht überschreiten
.